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Allgemeines zum Wertgutachten
Ein Wertgutachten für eine bebautes oder unbebautes Grundstück, erstellt durch einen unabhängigen Sachverständigen,
ist informativ, vermeidet Vermögensschäden und gerichtliche Auseinandersetzungen, in manchen Fällen ist es gesetzlich vorgeschrieben, und im professionellen Immobilienmanagement ist
ein Wertgutachten beinahe unverzichtbar.
Ob es darum geht, das immobile Anlagevermögen aktuell zu bewerten, ein Vermarktungskonzept zu überprüfen, eine
Ankaufs- oder Umfinanzierung zu beantragen oder beim Immobilienverkauf einen angemessenen Verkaufspreis zu finden oder durch ein Gutachten zu untermauern, eine aktuelle Bewertung
ist immer erforderlich.
Nun stehen ja diverse kostengünstige oder gar kostenlose Alternativen zur Verfügung. Die finanzierenden Banken
bewerten Ihre Immobilie und die meisten Makler werben mit kostenlosen Wertgutachten.
Zweifelsohne sind viele Makler und Hypothekenbanker Fachleute, die durchaus in der Lage sind, einen Verkehrswert zumindest
näherungsweise zu bestimmen, jedoch darf bezweifelt werden, ob sie wirklich unabhängig sind. Ein Bankmitarbeiter ist gehalten, einen Beleihungswert zu finden, der das Finanzierungsrisiko auf ein absolutes Minimum reduziert. Der Makler erstellt sein Gutachten kostenlos mit dem Ziel, einen Alleinauftrag zu erhalten. Beide haben demnach ein
eigenes Interesse am Ergebnis des Gutachtens.
Ein objektives Gutachten kann nur durch einen unabhängigen Sachverständigen erstellt werden.
Nach dem Standesrecht für Sachverständige gilt:
Hat ein Sachverständiger ein Gutachten für ein bebautes oder unbebautes Grundstück erstellt, so darf er dieses
Grundstück weder vermakeln, im eigenen Namen oder über Dritte erwerben, noch in irgend einer anderen Form direkt oder indirekt an dem Grundstück beteiligt sein.
Ein Gutachten ist nicht an eine starre Form gebunden und geht immer detailliert auf die jeweilige Fragestellung ein.
Je nach Verwendungszweck können die Kosten daher angemessen reduziert werden.
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