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     MANFRED GÜNTHER ÖBSV/REV

    SACHVERSTÄNDIGER FÜR DIE BEWERTUNG VON BEBAUTEN UND UNBEBAUTEN GRUNDSTÜCKEN, ÖFFENTLICH BESTELLT UND VEREIDIGT VON DER INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU BERLIN

    RECOGNISED EUROPEAN VALUER, ZERTIFIZIERT NACH TEGOVA-RICHTLINIEN

    MITGLIED IM BVS (BUNDESVERBAND ÖFFENTLICH BESTELLTER UND VEREIDIGTER SOWIE QUALIFIZIERTER SACHVERSTÄNDIGER)

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Zur Person

Seit 1979 bin ich in den Bereichen Hochbau, Altbausanierung  und Grundstücksentwicklung sowie im An- und Verkauf von Immobilien jeder Art tätig.

Im Jahre 1993 habe ich die Tätigkeit als freier Sachverständiger für die  Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken aufgenommen und bin im September 2006 durch die Industrie- und Handelkammer zu Berlin für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken öffentlich bestellt und vereidigt worden.

Ich bin Mitglied im VVS (Verband der vereidigten Sachverständigen Berlin-Brandenburg) und im BvS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger)

Seit dem 1. Juni 2010 bin ich  von der TEGOVA (The European Group of Valuers Association) nach dren Richtlinien zertifiziert worden und trage den Titel REV - Recognised European Valuer.

Für die Industrie- und Handelskammer zu Berlin bin ich seit dem Frühjahr 2002 im Rahmen des Fortbildungslehrganges zum geprüften Immobilienfachwirt als Dozent tätig. Neben der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken unterrichte ich ebenfalls den Fachbereich Projektentwicklung und -realisierung.

Im Jahr 2010 hat die Industrie- und Handelskammer zu Berlin die Lehrgangsreihe zum geprüften Immobilienfachwirt eingestellt.

 

Wo werden Immobilien bewertet ?

Regional ist meine Tätigkeit auf die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern,  Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen beschränkt.

Bei der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden ist es erforderlich, nach der  Ermittlung von Bodenwert, Sachwert und Ertragswert eine Wertanpassung an die Marktgegebenheiten vorzunehmen. Um dies tun zu können, muss man natürlich die regionalen Besonderheiten des Immobilienmarktes kennen

 

Welche Immobilien werden bewertet ?

Fachlich gibt es keine Beschränkungen. Ich erstelle regelmäßig Wertgutachten für  kleine Eigentumswohnungen, Einzelgrundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbegrundstücke, aber auch für große Mietwohnanlagen und Fondsvermögensbestände mit über 1.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten.

Besonders häufig wurde ich dabei vor die Aufgabe gestellt, Wohnungen und  Wohnanlagen in Plattenbauweise zu bewerten, wodurch sich eine gewisse Spezialisierung auf diesem Gebiet ergeben hat.