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Zur Person
Seit 1979 bin ich in den Bereichen Hochbau, Altbausanierung und
Grundstücksentwicklung sowie im An- und Verkauf von Immobilien jeder Art tätig.
Im Jahre 1993 habe ich die Tätigkeit als freier Sachverständiger für
die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken aufgenommen und bin im September 2006 durch die Industrie- und Handelkammer zu Berlin für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
öffentlich bestellt und vereidigt worden. Im September 2011 wurde meine öffentliche Bestellung und Vereidigung für weitere 5 Jahre verlängert.
Ich bin Mitglied im VVS (Verband der vereidigten Sachverständigen
Berlin-Brandenburg), im BvS (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger) und im VDGS (VERBAND DEUTSCHER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER e.V.).
Seit dem 1. Juni 2010 bin ich von der TEGOVA (The European Group of
Valuers Association) nach deren Richtlinien zertifiziert worden und trage den Titel REV - Recognised European Valuer.
Im Jahr 2011 wurde ich in die Anbieterliste des Berliner
Aktionsbündnisses zu außergerichtlichtlichen Konfliktbeilegung “Schlichten in Berlin” aufgenommen. Das Bündnis wurde von der IHK Berlin, der Handwerkskammer Berlin, der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und anderen initiiert.
Für die Industrie- und Handelskammer zu Berlin war von 2002 bis 2010 im
Rahmen des Fortbildungslehrganges zum geprüften Immobilienfachwirt als Dozent tätig. Neben der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken gehörte zu meinen Fachbereichen auch die Projektentwicklung und
-realisierung.
Im Jahr 2010 hat die Industrie- und Handelskammer zu Berlin die
Lehrgangsreihe zum geprüften Immobilienfachwirt eingestellt.
Wo werden Immobilien bewertet ?
Regional ist meine Tätigkeit auf die Bundesländer
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen beschränkt.
Bei der Bewertung von Grundstücken und Gebäuden ist es erforderlich,
nach der Ermittlung von Bodenwert, Sachwert und Ertragswert eine Wertanpassung an die Marktgegebenheiten vorzunehmen. Um dies tun zu können, muss man natürlich die regionalen Besonderheiten des
Immobilienmarktes kennen
Welche Immobilien werden bewertet ?
Fachlich gibt es keine Beschränkungen. Ich erstelle regelmäßig
Wertgutachten für kleine Eigentumswohnungen, Einzelgrundstücke, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser und Gewerbegrundstücke, aber auch für große Mietwohnanlagen und
Fondsvermögensbestände mit über 1.000 Wohn- und Gewerbeeinheiten.
Besonders häufig wurde ich dabei vor die Aufgabe gestellt, Wohnungen
und Wohnanlagen in Plattenbauweise zu bewerten, wodurch sich eine gewisse Spezialisierung auf diesem Gebiet ergeben hat.
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